Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz durch den Richter, nicht gegen Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG eröffnet jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechen Rechtsschutz gegen Akte der Legislative wird nach Auffassung des
Download related entries:
Thomas and Matthew Arnold : And Their Influence on English Education (Classic Reprint) book online